WeMura – Dabei. Gesehen. Gehört.

Nutzungsbedingungen

Stand: Oktober 2026 · Entwurf – wird vor dem Start rechtlich geprüft.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Dienste von WeMura unter wemura.com und allen Wand-Adressen, betrieben von Manuel Will, c/o MDC Management#55, Welserstraße 3, 87463 Dietmannsried, Deutschland („WeMura“).

(2) Wer WeMura nutzt, sich registriert, eine Wand anlegt oder einen Platz sichert, erklärt sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

§ 2 Was WeMura ist

(1) WeMura stellt Besitzern (Vereinen, Kirchen, Firmen, Gruppen, Privatpersonen) eigene Wände für ihre Aktion bereit. Unterstützer sichern sich darauf einen Platz.

(2) WeMura ist nicht Veranstalter der Aktionen und nicht Empfänger der Zahlungen. Zahlungen der Unterstützer gehen direkt an den Träger der Wand. WeMura erhebt darauf keine Provision.

§ 3 Konto

(1) Für eine eigene Wand ist ein Konto mit gültiger E-Mail-Adresse nötig. Angaben müssen wahr sein; Zugangsdaten sind geheim zu halten.

(2) Einen Platz kann man auch ohne Konto sichern.

§ 4 Pflichten der Wand-Besitzer

(1) Eine Wand wird erst nach Prüfung veröffentlicht (mindestens Prüfung der verantwortlichen Person). Die Angaben zur Person, zum Träger und zum Zweck der Aktion müssen wahr und vollständig sein.

(2) Der Besitzer ist für seine Aktion, seine Inhalte, das Impressum der Wand und die Verwendung der eingenommenen Gelder allein verantwortlich. Er stellt WeMura von Ansprüchen Dritter frei, die auf seiner Aktion oder seinen Inhalten beruhen.

(3) Verboten sind insbesondere: Beteiligungs-, Gewinn- oder Renditeversprechen; Sammeln für Dritte ohne deren Berechtigung; falsche Angaben zu Zweck, Träger oder Verwendung; Spendenquittungen im Namen von WeMura.

(4) Spenden- und steuerrechtliche Fragen (z. B. Spendenbescheinigungen, Sponsoring) klärt der Besitzer selbst.

(5) Der Besitzer legt fest, wer seine Wand sieht (öffentlich, nur mit Link, nur für Mitglieder) und wer sich eintragen darf (jeder, nur mit Beitritts-Link, nur mit seiner Freigabe). Er darf Plätze auf seiner Wand ausblenden und sieht Meldungen zu seiner Wand; Entscheidungen von WeMura zu Meldungen gehen vor.

(6) Bietet der Besitzer Pakete mit Leistungen an (z. B. Shirts, Rabatte, Trainings), erbringt er diese selbst und auf eigene Verantwortung; WeMura ist daran nicht beteiligt.

(7) Erstattungen zahlt der Besitzer selbst zurück und vermerkt sie auf der Plattform. Spendenquittungen stellen nur Vereine, Kirchen und Kommunen aus; die dafür angegebenen Anschriften darf der Besitzer nur dafür verwenden.

(8) Private Wände (Privatpersonen) sammeln über WeMura höchstens 5.000 € (bezahlte, offene und erstattete Beträge einschließlich bar oder von Hand vergebener Plätze, über alle privaten Wände derselben Person); eine einzelne Reservierung höchstens 1.000 €. Darüber nur nach Freigabe durch WeMura auf Grund eines Nachweises für den Zweck.

(9) Nachweise für die Prüfung werden verschlüsselt gespeichert, nur von WeMura geöffnet und als Beleg für die Prüfung aufbewahrt.

§ 5 Platz sichern (Unterstützer)

(1) Ein Platz wird bei Überweisung für die angezeigte Frist reserviert und nach Eingang der Zahlung vom Besitzer vergeben. Kommt keine Zahlung, wird der Platz wieder frei.

(2) Vertragspartner für die Zahlung ist der Träger der Wand. Fragen zu Zahlung oder Erstattung richtest du an ihn.

(3) Name, Widmung und Foto erscheinen öffentlich auf der Wand, außer du wählst „anonym“.

(4) Auf Wänden mit Freigabe erscheint dein Platz erst, wenn der Besitzer ihn freigegeben hat; Überweisungsdaten erhältst du erst danach. Die Reservierungsfrist (7, 14 oder 21 Tage) legt der Besitzer fest.

(5) Auf privaten Wänden sammelt eine Privatperson; WeMura hat ihre Identität geprüft, nicht den Zweck. Unterstütze nur, wenn du die Person kennst oder ihr vertraust.

(6) Auf Mitglieder-Wänden kannst du deinen Steckbrief (Beruf, Fähigkeiten, Angebot, Link) zeigen und selbst wählen, ob ihn alle oder nur Mitglieder sehen, sofern der Besitzer das nicht für alle festlegt. Einen Beitritts-Link darfst du nicht an Dritte weitergeben, wenn der Besitzer das nicht wünscht.

§ 6 Inhalte

(1) Wer Inhalte (Name, Widmung, Foto, Logo, Texte) einstellt, muss die Rechte daran haben und darf keine Rechte Dritter verletzen.

(2) Untersagt sind rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte, Fotos fremder Personen ohne Einwilligung, fremde Marken und Logos ohne Berechtigung sowie Werbung außerhalb von Sponsoren-Plätzen.

(3) Hochgeladene Bilder werden vor der Veröffentlichung geprüft.

(4) Öffentliche Plätze sind über die Suche ihrer Wand auffindbar. Über die Suche auf allen Wänden sind nur Plätze öffentlicher Mitglieder-Wände auffindbar (Name, Beruf, Fähigkeiten und Angebot, sofern nicht „nur für Mitglieder“). Private, pausierte und nicht öffentliche Wände erscheinen dort nicht.

§ 7 Melden und Moderation

(1) Inhalte können an jeder Wand und an jedem Platz über „Inhalt melden“ gemeldet werden. WeMura bestätigt den Eingang und entscheidet mit Begründung.

(2) Mögliche Maßnahmen sind das Ausblenden von Inhalten, das Pausieren oder Sperren einer Wand und das Sperren von Konten. Betroffene erhalten eine Begründung per E-Mail und können antworten, um die Entscheidung prüfen zu lassen.

(3) WeMura kann Angaben an Behörden herausgeben, wenn dazu eine rechtliche Pflicht besteht.

§ 8 Sperrung

(1) Bei Verstößen gegen diese Bedingungen, bei Betrugsverdacht oder auf Grund einer Meldung kann WeMura eine Wand pausieren oder sperren, Inhalte ausblenden und E-Mail-Adressen, Domains oder Bankverbindungen sperren.

(2) Wird eine Wand übergeben, muss die neue verantwortliche Person erneut geprüft werden; bis dahin ist die Wand pausiert.

§ 9 Preise für Besitzer

Was eine Wand kostet, wird vor dem Kauf angezeigt.

§ 10 Haftung

(1) WeMura haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet WeMura nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Für Inhalte der Besitzer und Unterstützer haftet WeMura nach den Regeln des Digital Services Act erst ab Kenntnis. Eine ständige Verfügbarkeit ohne Wartungszeiten wird nicht zugesagt.

§ 11 Einstellung des Dienstes

Stellt WeMura den Betrieb dauerhaft ein, werden Besitzer mindestens drei Monate vorher per E-Mail informiert und können ihre Daten exportieren.

§ 12 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung von WeMura.

§ 13 Änderungen

Änderungen dieser Bedingungen werden mit angemessener Frist per E-Mail oder auf der Plattform angekündigt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats entzogen werden.

(2) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.